Kosten
Die Kosten der Anwaltstätigkeit sind gesetzlich festgelegt. Sie richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach dem gesetzlich bestimmten Gegenstandswert.
Für die außergerichtliche Tätigkeit besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines Stundensatzes oder eines Pauschalhonorars.
Die Erstberatung wird nach einem Stundensatz von 130,00 € pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet. Die Kosten betragen maximal 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Kosten für die Erstberatung werden Ihnen bei mir im Falle eines weiterführenden Mandats z.B. für eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit auf die weitere Tätigkeit voll angerechnet.
Beratungshilfe
Wenn Sie ein geringes Einkommen und kein Vermögen haben, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Beratung und Tätigkeit Beratungshilfe zu beantragen. Der Beratungshilfeschein muss zu Beginn der ersten Beratung vorliegen.
Verfahrenskostenhilfe
Auch für die gerichtliche Tätigkeit besteht unter den gleichen Voraussetzungen die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dadurch können die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise vom Staat getragen werden.
Nützliche Formulare für die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe sowie für den Beratungshilfeantrag können Sie sich im Download-Bereich weiter unten herunterladen.
Grundsätzlich gilt, dass wir Fragen zu den Kosten vor Beginn meiner Tätigkeit besprechen. Gerne können Sie mich dazu vor einem potentiellen Termin auch anrufen.
Download
Verfahrenskostenhilfeantrag (Amtliches Formular)
Beratungshilfeantrag (Amtliches Formular)