Das Zivilrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen auf privater Ebene. Das sind Verträge aller Art, zum Beispiel Kaufverträge, Arbeitsverträge, Werkverträge und andere.
Das Zivilrecht beinhaltet zudem auch Situationen, die nicht, oder nicht nur auf vertraglichen Beziehungen beruhen. Werden Sie zum Beispiel durch eine andere Person verletzt, kann Ihnen ein Schadenersatz- und/ oder Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Schädiger zustehen. Dies ist im Deliktsrecht geregelt, welches ebenfalls ein Bereich des Zivilrechts ist.
Ich bin seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1995 fast ausschließlich im Zivilrecht in unterschiedlichen Bereichen tätig. Meine Dienstleistungen im Bereich des Zivilrechts umfassen derzeit neben den gesondert aufgeführten Spezialisierungen unter anderem die folgenden Bereiche:
- Beratung zu rechtlichen Fragen bei Verträgen
- außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbeitreibung
- Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen (z.B. aus Verkehrsunfällen oder wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten)
Sprechen Sie mich einfach an! Wenn Ich Ihnen nicht weiterhelfen kann, kann ich Ihnen unter Umständen einen geeigneten Kollegen empfehlen.